Der erste KiSS-Halbjahr beginnt am 01. September und endet am 28. bzw. 29. Februar.
Das zweite KiSS-Halbjahr beginnt am 01. März und endet am 31. August.
Der Besuch von KiSS kann frühestens nach dem 2. vollendeten Lebensjahr erfolgen und bis längstens dem 10. vollendeten Lebensjahr. Die Zugehörigkeit zu KiSS bleibt während der Ferien bestehen. Im Regelfall findet während dieser Zeit kein Unterricht statt. Oftmals werden aber Ferienaktionen für KiSS-Kinder angeboten. Die unterrichtsfreie Zeit richtet sich nach der allgemeinen Ferienordnung.